Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung umfasst regelmäßig folgende Leistungsarten: Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Schadenersatz-, Steuer-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich für den Versicherungsnehmer - bzw. bei der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige für alle Versicherten - auf die Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrer, Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer.