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Verkehrsrechtschutz

Die Verkehrs-Rechts­schutz­ver­si­che­rung umfasst regelmäßig folgende Leistungsarten: Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Schadenersatz-, Steuer-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich für den Versicherungsnehmer - bzw. bei der Verkehrs-Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Nichtselbstständige für alle Versicherten - auf die Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrer, Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer.