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Vollmachten


Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung sind wichtige Dokumente, um sicherzustellen, dass in Notsituationen in deinem Sinne gehandelt wird. Obwohl sie oft zusammenhängen, erfüllen sie unterschiedliche Zwecke.


 

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

 

Die Vorsorgevollmacht regelt, wer für dich handeln und Entscheidungen treffen darf, wenn du selbst dazu nicht mehr in der Lage bist – sei es durch Krankheit, einen Unfall oder im Alter.

Du ermächtigst damit eine oder mehrere Vertrauenspersonen (z. B. den Partner, ein Familienmitglied oder einen guten Freund), dich in bestimmten Bereichen zu vertreten. Die Vollmacht tritt sofort in Kraft, sobald du sie unterschrieben hast, wird aber erst relevant, wenn du nicht mehr geschäfts- oder einwilligungsfähig bist.

Typische Bereiche, die in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden, sind:

  • Gesundheitsangelegenheiten: Der Bevollmächtigte spricht mit Ärzten und entscheidet über medizinische Behandlungen.

  • Vermögensangelegenheiten: Er verwaltet dein Geld, deine Konten und kümmert sich um finanzielle Verpflichtungen.

  • Aufenthaltsbestimmung: Er entscheidet zum Beispiel, in welchem Pflegeheim du untergebracht wirst.

  • Vertretung vor Behörden: Er erledigt Behördengänge, kümmert sich um Verträge und andere rechtliche Angelegenheiten.

Wichtig ist, dass du mit der Vorsorgevollmacht eine gesetzliche Betreuung durch ein Gericht vermeidest. Ohne eine solche Vollmacht würde ein Gericht eine Person als gesetzlichen Betreuer bestimmen, die nicht unbedingt dein engster Angehöriger sein muss.


 

Was ist eine Patientenverfügung?

 

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Anweisung für Ärzte und medizinisches Personal. Darin legst du im Voraus fest, welche medizinischen Behandlungen du in bestimmten Situationen wünschst und welche du ablehnst, falls du dich nicht mehr selbst äußern kannst.

Die Patientenverfügung wird erst wirksam, wenn du dich in einer medizinischen Situation befindest, in der du nicht mehr selbst entscheiden kannst.

Wichtige Punkte, die in einer Patientenverfügung festgehalten werden, sind:

  • Festlegung von lebenserhaltenden Maßnahmen: Sollst du künstlich beatmet oder ernährt werden?

  • Umgang mit Schmerzen und Symptomen: Wie sollen Schmerzen, Übelkeit oder Angst gelindert werden?

  • Wünsche für den Sterbeort: Möchtest du zu Hause, im Krankenhaus oder in einem Hospiz sterben?

  • Entscheidungen über Organspende: Möchtest du Organe spenden?

Eine Patientenverfügung muss so konkret wie möglich formuliert sein, damit die Ärzte deinen Willen eindeutig erkennen können. Allgemeine Formulierungen wie „Ich will nicht an Schläuchen hängen“ reichen oft nicht aus.


 

Das Zusammenspiel der Dokumente

 

Die beiden Dokumente ergänzen sich perfekt:

  • Die Patientenverfügung legt deinen Willen in medizinischen Fragen fest.

  • Die Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person, die diesen Willen den Ärzten gegenüber durchsetzt.

Ohne eine Patientenverfügung hat dein Bevollmächtigter zwar die Befugnis, für dich zu entscheiden, er weiß aber vielleicht nicht genau, was deine Wünsche wären. Ohne eine Vorsorgevollmacht haben die Ärzte zwar deine schriftlichen Anweisungen in der Patientenverfügung, wissen aber nicht, wer für dich sprechen und die Umsetzung überwachen soll.

Am besten ist es, beide Dokumente sorgfältig zu erstellen und die Vertrauensperson in deine Überlegungen einzubeziehen.

Falls du dich dazu entscheidest, diese wichtigen Dokumente zu erstellen, solltest du dich gut informieren. Es gibt viele Vorlagen von Organisationen wie der Verbraucherzentrale oder dem Bundesjustizministerium, die als gute Grundlage dienen können. Eine Beratung durch einen Anwalt oder Notar kann ebenfalls sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass alles rechtlich korrekt ist.